Homo Magi 

Magie im Arbeitsrecht

11.08.2024

Homo Magi

Hallo Salamander,

da klage ich fröhlich vor mich hin, weil man im Bewerbungsverfahren heute tatsächlich noch als Schwerbehinderter diskriminiert wird.

Und was für Post kriege ich vom Anwalt? Anlass: „wegen: Diskriminierung wegen Schwebehinderung“. Ich habe denen brav geschrieben, dass ich das Schweben noch nie versucht habe, daher damit auch keine Schwierigkeiten habe. Ich bin – ehrlich gesagt – auch noch nie in einem Bewerbungsverfahren gefragt worden, ob ich trotz Schwerbehinderung schweben oder gar fliegen kann. Der Kennbuchstabe „G“ in meinem Behindertenausweis (und dem entsprechenden Bescheid) steht auch für eine „Gehbehinderung“, nicht z.B. für eine „Gleitbehinderung“ im Sinkflug. Aber man weiß ja nie.

Mal sehen, wie das weitergeht.

Dein Homo Magi

 

 

 

 

 


 

 

 


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