Homo Magi PausWG 01.02.2026 |
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Hallo Salamander,
manches Mal lese ich Gesetze sogar gerne – einfach nur, um eine Frage zu
klären, die ich so einfach nicht beantworten kann. Da ich wissen wollte,
ob es wirklich so ist, dass mich niemand zwingen kann, meinen
Personalausweis für irgendetwas als Pfand zu hinterlegen, habe ich im
Gesetz gewühlt.[1]
Und wie heißt es gleich in § 1:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt
sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu
unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf
Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde
vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des
Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den
Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam
aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte
Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Was mache ich jetzt, wenn das nächste Mal – gerne als „Pfand“ für
irgendetwas – mein Ausweis verlangt wird? Ich verweise lachend auf das
schöne „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis“, kurz PAuswG, und verweigere die „illegale Aktivität“
der Herausgabe des Personalausweises.
Gibt bestimmt Ärger und meine Umwelt sagt mir wieder nach, ich wäre stur
und rechthaberisch. Stimmt ja auch alles, aber warum haben wir Regeln,
wenn wir uns nicht daran halten – und wer bestimmt dann, an welche Regeln
man sich halten muss und an welche nicht? Ich nicht, aber mein Gegenüber
bestimmt auch nicht.
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Kolumnen
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